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   VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23   

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https://dejure.org/2023,17329
VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23 (https://dejure.org/2023,17329)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.07.2023 - LVerfG 1/23 (https://dejure.org/2023,17329)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - LVerfG 1/23 (https://dejure.org/2023,17329)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - LVerfG 7/17

    Unzulässige sowie offensichtlich unbegründete Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    In dem Beschluss vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 -, mit dem das Landesverfassungsgericht seine damalige Wahlprüfungsbeschwerde verworfen habe, sei sein zentrales Argument aber nicht gewürdigt worden.

    Während die zuvor abgelehnte Richterin und die zuvor abgelehnten Richter durch ihre Mitwirkung an dem Beschluss vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 - gezeigt hätten, dass sie den Kern seiner damaligen Wahlprüfungsbeschwerde nicht erfasst hätten, verschleierten die nun abgelehnten Richterinnen und der nun abgelehnte Richter in ihrem Beschluss vom 26. April 2023 diesen Umstand, indem sie ausführten, dass das Gericht in der Entscheidung über die frühere Wahlprüfungsbeschwerde den Vortrag des Beschwerdeführers ausreichend zur Kenntnis genommen habe.

    Die Ausführungen, die das Landesverfassungsgericht hierzu in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 - gemacht habe, seien auf die nahezu gleich begründete Wahlprüfungsbeschwerde des Beschwerdeführers in diesem Verfahren zu übertragen.

    Der Landeswahlleiter hat unter Verweis auf seine in dem Verfahren LVerfG 7/17 erläuterte Auffassung von einer weiteren Stellungnahme abgesehen.

    Der Beschwerdeführer begründet seine Ablehnungsgesuche ausschließlich damit, dass die abgelehnten Richterinnen und der abgelehnte Richter im Beschluss vom 26. April 2023 die Auffassung vertreten hätten, das Landesverfassungsgericht habe sich im Beschluss vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 - ausreichend mit seinem Vorbringen in jenem Verfahren auseinandergesetzt, obwohl dies nach den Darlegungen des Beschwerdeführers nicht der Fall gewesen sei.

    Sie liegen insbesondere nicht in der Behauptung, die abgelehnten Richterinnen und der abgelehnte Richter hätten die Aussagen des Gerichts in dem Beschluss vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 - fehlerhaft interpretiert.

    Ihr steht jedoch die Rechtskraft des Beschlusses vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 - entgegen (hierzu 2.).

    Der Wahlprüfungsbeschwerde des Beschwerdeführers steht jedoch die Rechtskraft des Beschlusses vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 -.

    (LVerfGE 29, 239 ff. = SchlHA 2018, 461 ff. = NordÖR 2018, 525 ff. = NVwZ-RR 2019, 298).

    In dem nach § 21 Satz 1 LVerfGG einstimmig ergangenen Beschluss vom 29. Oktober 2018 - LVerfG 7/17 - hat das Gericht bereits Stellung zum konkreten Vorbringen des Beschwerdeführers bezogen und sich in Ausführungen zur offensichtlich fehlenden Begründetheit der Wahlprüfungsbeschwerde mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Urteilen vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 -, BVerfGE 121, 266 ff., und vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 -, BVerfGE 131, 316 ff., Regelungen des Bundeswahlrechts, auf deren Grundlage es zu dem Effekt des negativen Stimmgewichts gekommen sei, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

    Soweit der Beschwerdeführer unter wörtlicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 - Randnummer 85 ausführt, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts auch dann vorliege, wenn "für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn [...] auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen" (Hervorhebung hinzugefügt), handelt es sich nicht um neuen, bislang übersehenen Vortrag.

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Urteilen vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 -, BVerfGE 121, 266 ff., und vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 -, BVerfGE 131, 316 ff., Regelungen des Bundeswahlrechts, auf deren Grundlage es zu dem Effekt des negativen Stimmgewichts gekommen sei, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

    (vgl. hierzu auch die Abgrenzung des Bundesverfassungsgerichts von Situationen, in denen es zu einem negativen Stimmgewicht kommt, gegenüber den Auswirkungen der 5-Prozent-Sperrklausel im Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 -, BVerfGE 121, 266 ff., Rn. 126 f.).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09

    Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    (Urteile vom 17. Februar 2023 - LVerfG 5/21 -, SchlHA 2023, 104 ff. = NordÖR 2023, 188 ff. = NVwZ 2023, 915 ff., Rn. 82, und vom 26. Februar 2010 - LVerfG 1/09 -, SchlHA 2010, 131 = Nord?ÖR 2010, 155 ff. = VR 2011, 65 ff., Rn. 29 m. w. N.; vgl. Rozek, in: Schmidt-Bleibtreu/?Klein/?Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar 62. EL Januar 2022, § 76 BVerfGG Rn. 61a).
  • BFH, 28.07.2000 - X B 18/00

    Richterablehnung als Revisionsgrund; Divergenz

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    (vgl. zu letzterem: VerfG Brandenburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 19/00 -, LVerfGE 11, 148 ff, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239 ff., juris Rn. 43 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    (Beschluss vom 26. April 2023, Rn. 6; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 -, ZInsO 2019, 2179 f., juris Rn. 6; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, NJW-RR 2021, 1436 ff., juris Rn. 24).
  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
    (Beschluss vom 26. April 2023, Rn. 6; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 -, ZInsO 2019, 2179 f., juris Rn. 6; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, NJW-RR 2021, 1436 ff., juris Rn. 24).
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